Bekanntmachung Bebauungsplan Industriegebiet II
Bebauungsplan „Industriegebiet II – 3. Änderung“
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -
Am 17.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rottweil in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.07.2024 gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
- Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Gewerbegebiets „Steinhäuslebühl“ der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und grenzt dort im Westen an die Fläche der Bundesautobahn A 81. Im Norden schließen die bestehenden Gewerbeflächen des kunststoffverarbeitenden Betriebs an die geplante Erweiterungs-fläche an. Im Osten und Süden geht die Fläche in landwirtschaftliche Grün- und Ackerlandflächen über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha beinhaltet die Flurstücke (ganz und in Teilen): 1710, 1742, 1743/3, 1756, 1773, 1774, 1775, 1776, 1785.
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
- Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Standortsicherung eines kunststoffverarbeitenden Betriebes geschaffen werden.
- Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
• Umweltbericht: Wird im weiteren Verfahren ergänzt
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 03.07.2024.
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 03.07.2024.
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- zeichnerischem Teil,
- Textteil,
- örtlichen Bauvorschriften und
- Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtliche Stellungnahme)
wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Internet https://zimmern-or.de/aktuelles/news/ veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
• Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
• Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: Bauamt@zimmern-or.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Zimmern o. R., Bauamt, Rathausstrasse 2, 78658 Zimmern o.R. während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
• Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
• Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Zimmern o.R., Bauamt, Rathausstrasse 2, 78658 Zimmern o.R. während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Datenschutz: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.
Zimmern ob Rottweil, 15.10.2024
Gez. Carmen Merz, Bürgermeisterin