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Bauhof

Bauhof
Zimmern o.R.

Das Bauhof-Team

Die „Bauhof-Familie“ besteht durch ihre vielfältigen handwerklichen Aufgaben aus einigen Untergruppen. Hier arbeiten Fachleute in den besonderen Bereichen, die ihr Handwerk verstehen. Auch das Thema Digitalisierung macht hier keinen Halt, denn seit einiger Zeit erfassen die Mitarbeiter*innen ihre Arbeitsstunden per Tablet. Weg von der Zettelwirtschaft hin zu papierarmen Notizen, heißt die Devise. So werden auch Arbeitsaufträge digital übermittelt, sodass Herr Husch die Einteilung der Arbeiten hierüber übernehmen kann. Es gilt, als Bauhofleiter alles zu überblicken und die Arbeiten zum Teil auch nach Wetterlage zu koordinieren.

Wir stellen Ihnen die Mitarbeiter*innen
und deren Aufgaben vor

Straßenunterhaltung

Wie in allen Kommunen so ist auch in Zimmern die Straßenerhaltung ein Dauerthema. Der zunehmende Verkehr und Witterungseinflüsse, aber auch sanierungsbedürftige Straßen machen immer wieder Arbeiten der Straßenerhaltung notwendig. Splitten über die Sommermonate, aber auch Ausbesserung von Unebenheiten und Rissen werden von den Asphaltarbeitern erledigt.

Kfz-Mechaniker-Werkstatt

Der Bauhof besitzt einen großen Fuhrpark an Kraftfahrzeugen, die der Pflege und Reparatur bedürfen. Hierzu hat die Gemeinde eine funktionstüchtige Werkstatt im Bauhof vor Ort. Dort wird von den Fachmitarbeitern instandgesetzt, was möglich ist. Es sind immer ein paar Ersatzteile auf Lager, um im Falle eines Defektes schnell wieder einsatzbereit zu sein.

Grün-Kolonne/Team

Unser Team mit dem „grünen Daumen“ ist das ganze Jahr über unterwegs. Sie pflegen die zum Teil über 30 Jahre alte Grünanlagen mit ihren Hecken und Büschen. Sie haben vor allem in den vergangenen Monaten die Verkehrsinseln neu und nachhaltig bepflanzt. Weg von Steinen, wo möglich, hin zu einer insektenfreundlichen Umgebung mit Blühpflanzen war das Motto. Und so wurde aus der Aussaat die eine oder andere Blumenwiese, über die sich die Insekten und die Bürgerschaft freuten. In manchen Bereichen der Grünanlagen wurde der Boden ausgetauscht mit einem Granulat mit dem vorhandenen, unkrautfreien Mutterboden und feinen Gesteinssplitt. Dies führt zu lockerem Boden, der gut ist für die vorhandenen Pflanzen.

Fachleute im Handwerklichen – und Baubereich

Neben den Tätigkeiten des regulären Bauhof-Bereichs fallen immer wieder auch Aufgaben an, für die Handwerkliches Können mit Spezialwissen gefragt ist. So haben wir in den Reihen der Mitarbeiter, die über diese Spezialwissen verfügen und Holz- und Zimmermannsarbeiten, Fließenlege- und Maurerarbeiten, Asphalt- und Schlosserarbeiten sowie Schweißerarbeiten übernehmen können.

Winterdienst Gemeinde Zimmern o. R.

Nun folgt die kalte Jahreszeit, in der unser Winterdienst-Einsatz-Team, bei bestimmten Witterungsbedingungen im Dauereinsatz, gefragt ist. Nicht nur bei Schneefall, sondern über den gesamten Winter hat ein Dienstplan rund um die Uhr Gültigkeit, der Wachen zur Witterungskontrolle und Streckenkontrollen beinhaltet und bei Bedarf zum Einsatz ruft. Das Team besteht aus Mitarbeitern, die dem Winter bei Wind und Wetter, egal ob Tag oder Nacht.

 

Wie funktioniert das eigentlich, wenn es schneit und die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde in den Einsatz kommen?
Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?

Für den Schneeräumdienst sind die Straßen in Zimmern und die Ortsteile Horgen, Flözlingen und Stetten in Zonen eingeteilt, die nach Dringlichkeit eingestuft sind.

Zone I (rot)

Umfasst alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Gewerbegebiete.

Zone II (blau)

Steilstrecken, Busstrecken und verkehrswichtige Ortsstraßen.

Zone III (gelb)     

Straßen ohne gesetzliche Räum- und Streupflicht

In die Zone I fallen aber auch die Gehwegräumung und der sogenannte Handstreueinsatz. So wird das gesonderte Räumen und Streuen von Stellen, die für Fußgänger verkehrswichtig und gefährlich sind, bezeichnet. Hierunter fallen verkehrswichtige Gehwege, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Zuwegungen und Eingänge zu öffentlichen Gebäuden.

 

Wer gibt den Einsatzbefehl?

Der Einsatzbefehl für den Winterdienst erfolgt über den Kontrolldienst, der in der Zeit vom 01. November bis 31. März wird ein Kontrolldienst durchgeführt wird.

Der Kontrolldienst stellt fest, ob geräumt oder gestreut werden muss. Dazu befährt  die im Wochenplan eingeteilte Person die nachstehend aufgeführten Strecken im Zeitraum von 4 Uhr bis 7.30 Uhr und an Sonn und Feiertagen ab 5 Uhr.

Ab 7.30 Uhr bis 20 Uhr ist jeder Mitarbeiter für seinen Streubezirk eigenverantwortlich. Im Bedarfsfall sind die im Streubezirk eingeteilten Personen zu verständigen.

Der Kontrolldiensthabende muss einen Wochenbericht führen. Hier sind Datum, Temperatur, Kontrollzeit, Witterung und Alarmierungszeit festzuhalten. Jeder Mitarbeiter der sich in den Einsatz begibt muss ein Streubuch führen.

 

Welche Fahrzeuge sind im Einsatz?

Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen RW-Z 1006 dient sowohl als Kontrollfahrzeug als auch für Handarbeit bzw. Streueinsätze.

Desweiteren wird auch der Caddy mit dem amtlichen Kennzeichen RW-Z 1009 für den Hand- bzw. Streueinsatz eingesetzt.

Die vom Kontrolldienst zu kontrollierenden Straßen sind:

Zimmern:
 

Steilstücke im Großen Grund
Pulverweg

Horgen:
 

Fichtenstraße
Alte Hausener Straße 

Flözlingen:      
 

Bergstraße
Bühlstraße

Stetten:
 

Heideweg
Stumpenstraße

Parkende Autos machen dem Winterdienst in den Seitenstraßen das Leben schwer, deshalb beim Parken daran denken, dass Schneepflüge und Rettungsfahrzeuge durchfahren müssen.

Häufig schippen oder fräsen die Anlieger den Schnee auf die Straße. Diese Schnee-Entsorgung gefährdet den Verkehr und ist unzulässig. Ist der unzulässig auf der Straße abgelagerte Schnee Grund für einen Unfall, so ist der Verursacher voll haftbar.

 

Was und wann wird gestreut?

Gestreut wird ausschließlich und so sparsam wie möglich mit Salz. 
Bei Salzmangel werden nur noch die verkehrswichtigen Straßen wie Hauptverkehrs­ und Durchgangsstraßen, Ausfallstraßen, Busstrecken, Gefällstrecken, teilweise Kreuzungen, Einmündungen und Industriegebiet und die gefährlichen Teilstücke aus den übrigen Strecken abgestreut.

 

Wann müssen Sie als Bürger zur Schaufel greifen?

Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Gemeinde Zimmern o. R. sind innerhalb der geschlossenen Ortslage  sowie der Ortsdurchfahrten die Straßenanlieger (Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter) verpflichtet, die Gehwege (zu den Gehwegen zählen auch Treppenaufgänge) entlang ihrer Grundstücke (auch bei unbebauten Grundstücken) zu einigen, bei Schneeanhäufung zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt.

Bei Schneefall sind die Gehwege in der Regel auf einer Breite von mind. 0,80 m zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sowie der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der zu räumenden Flächen anzuhäufen. 

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist möglichst zu vermeiden.

Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

Die Räum- und Streupflicht für die Bürger ist werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu erfüllen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr. 

Über den Winterdienst gibt es immer wieder Klagen.
Daher eine Bitte: Sie sollten sich stets bewusst sein, dass Schnee und Eis eine Laune der Natur und keine Boshaftigkeit der Gemeinde Zimmern ist.

Rohrbrüche

Nicht nur Wintereinbrüche, auch Rohrbrüche machen so manchen Notfall-Einsatz notwendig. 

Seit 2022 besteht ein Betriebsführungsvertrag in der Wasserversorgung mit der ENRW. Bürger können sich somit bei einem Wasserrohrbruch etc. direkt an die ENRW (nicht an den Bauhof) wenden.

Sie erreichen die kostenlose Störungs-Hotline der ENRW unter  Tel. 0800 0510 101 (Anruf kostenlos)

oder starten eine Meldung der Störung über das Störungsportal unter https://www.enrw-stoerungsportal.de/

oder die Störungs-App der ENRW.

Hausmeister

Ebenso zu Bauhof-Team gehören die beiden Hausmeister, die die kommunalen Gebäude unterhalten und Reparaturen durchführen. Zu Ihnen gehören neben den Hallen auch die beiden Schulen, das Rathaus, die Ortschaftsverwaltungen sowie das Gemeindezentrum Arche.

Das handwerkliche Geschick unter Beweis gestellt hat das Hausmeister-Team auch unter anderem bei der Herstellung der Corona-Sichtschutzwände, die sowohl bei den Wahlen als auch beim kommunalen Testzentrum zum Einsatz kamen.

Unsere Projekte

Neubau Bauhofhalle

Im Jahr 2021 wurde die neue Bauhofhalle in Eigenregie erstellt. Von der Bodenplatte bis zur Holzkonstruktion waren die Mitarbeitern des Bauhofes mit ihren handwerklichen Fähigkeiten im Einsatz