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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gesamtgemeinde

Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rottweil hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 den qualifizierten Lärmaktionsplan (Fassung 30. März 2022 – Bekanntgemacht im Amtsblatt am 20.05.2022) gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern.

Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Kartierung des Straßenverkehrslärms auf Basis von Verkehrszählungen durchgeführt, ein Maßnahmenplan zur Minderung von gesundheitsschädlichen Immissionen des Straßenverkehrs entwickelt und ein Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt. Dieser Entwurf wurde am 15.06.2021 und 14.12.2021 im Gemeinderat vorgestellt. Anschließend folgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 28.06. bis 28.07.2021 sowie 17.01. bis 18.02.2022.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte die Überarbeitung des Entwurfs und der Bericht zum Lärmaktionsplan wurde dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser hat den nachfolgenden Lärmaktionsplan beschlossen.

 

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