Wahlen

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Landtagswahl 2026

Informationen zur Wahl

Am Sonntag, 08. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt. Wählerinnern und Wähler können am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme in den Wahllokalen abgeben oder vorab per Briefwahl wählen.

Bei Fragen zum Thema Wahlen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro, Frau Tomaske (0741/929125 oder wahlen@zimmern-or.de ).

 

Briefwahlunterlagen beantragen

Wenn Sie nicht persönlich wählen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein mit den notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten oder online (zum ANTRAG) .

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen (mit Wahlbezirks- und Wählernummer). Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Ansonsten werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.


Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis Dienstag vor der Wahl, den 03. März 2026 um 13.00 Uhr. Danach kann nicht mehr sichergestellt werden, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugehen.

Sie können aber weiterhin die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr direkt im Bürgerbüro beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, den 8. März 2026 um 15.00 Uhr, im Rathaus beantragen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie einen Wahlschein auch formlos per E-Mail (wahlen@zimmern-or.de) beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. 

 

Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde Zimmern o.R..
Wenn Sie am 42. Tag (Stichtag) vor der Landtagswahl (das heißt am Sonntag, 25. Januar 2026) in einer Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden Sie dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeinde benachrichtigt Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag (also spätestens am Sonntag, 15. Februar 2026) mit einer Wahlbenachrichtigung.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie noch bis zum 20. Februar 2026 bei der Gemeinde Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen und damit nachträglich die Eintragung erwirken.

Wenn Sie nach dem 25. Januar 2026 umziehen oder neu eine Hauptwohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können bei Umzug in eine andere Gemeinde beantragen, in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen zu werden, oder Sie können bei der Gemeinde Ihres alten Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie zwar innerhalb derselben Gemeinde umziehen, aber dieser Umzug mit einem Wechsel des Wahlkreises einhergeht.
Einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können auch Personen ohne Wohnung stellen, die sich gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhalten.

Zuständige Stelle

die (neue) Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung) haben

Hinweis: bei Personen ohne Wohnung: die Gemeinde, in der Sie sich gewöhnlich aufhalten und der Antrag gestellt wird

Voraussetzung für die Eintragung ist:

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Landtagswahl aus.

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Gemeinde.

Ihr schriftlicher Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und mindestens folgende Angaben enthalten:

  • die Vornamen und den Familiennamen
  • das Geburtsdatum
  • Ihre genaue Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

Fristen

Ihr Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde eingegangen sein. Das Fristende ist damit Sonntag, der 15. Februar 2026.

Hinweise

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (das heißt von Montag, 16. Februar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026) während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro einsehen.

Repräsentative Wahlstatistik

Erklärfilme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

 

Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg? Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme? Und worauf muss man in der Wahlkabine achten? Auf diese und viele andere Fragen geben die neuen Erklärfilme der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Antworten. Die Animationsfilme richten sich an alle Wahlberechtigten. Sie sind auch für den Einsatz im Unterricht oder für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet.

Drei Erklärfilme wurden zudem in Leichter Sprache erstellt, damit sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen über die Landtagswahl informieren können. Diese Erklärfilme sind eine Gemeinschaftsproduktion der LpB und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nora Welsch.

Zu den einzelnen Videos
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min) 
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc

„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min) 
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA

„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min) 
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw

„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820

LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Briefwahl:

Wer am Wahltag verhindert ist, kann unkompliziert per Briefwahl teilnehmen. Die Unterlagen können über die Wahlbenachrichtigung, online oder direkt im Rathaus beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen rechtzeitig zurückgesendet werden.

Unter dem nachfolgendem Link können Sie den Wahlschein online beantragen:

 

HIER zum Antrag

Öffentliche Bekanntmachungen