Please ensure Javascript is enabled for purposes of website accessibility

Wahlen

Wahlen

Bundestagswahl 2025

 

Am 23. Februar 2025 wird der deutsche Bundestag neu gewählt.

Aktuelle Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie hier (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html)

 

Wahlbenachrichtigungen:

Aktuell erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl. 

Wir informieren darüber, dass die Beantragung von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen bereits möglich ist. Allerdings stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 zur Verfügung, weshalb die Ausgabe von Briefwahlunterlagen derzeit noch nicht erfolgen kann.

Wir nehmen die Anträge gerne entgegen und lassen Ihnen die Wahlunterlagen nach dem 10. Februar 2025 schnellstmöglich zukommen. 

Wir bitten um Beachtung!

 

Briefwahl:

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Postlaufzeit sehr knapp werden wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie die Briefwahlunterlagen selbst (oder mit Vollmacht) ab dem 10. Februar 2025 im Bürgerbüro abholen. 

Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:

Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum. Die Angabe einer abweichenden Versandanschrift ist ebenfalls möglich. 

 

Informationen in leichter Sprache:

Diese finden Sie hier (https://www.bundestagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen) auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung.

 

Allgemeine Informationen:

Diese erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder im Serviceportal Baden Württemberg.

Hier (https://www.bundestagswahl-bw.de/)

Hier (https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000757)

 

Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen:

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestag sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man des Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos- eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Bürgermeisterwahl 2025

 

Zur Bürgermeisterwahl am 23. Februar 2025 und einer ggf. notwendigen Stichwahl am 09. März 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefon, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung der Kandidaten erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss in einer Sitzung am 27. Januar 2025 um 18:30 Uhr. Die Produktion der Stimmzettel kann erst danach erfolgen. Die Ausgabe der Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen wird deshalb voraussichtlich ab 03. Februar 2025 möglich sein.

 

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.zimmern-or.de an.

Beim Aufruf des Links (https://zimmern-or.de/aktuelles/news/detail/wahlscheinantrag-bequem-per-internet/) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandadresse senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Für die automatisierte Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per Email an wahlen@zimmern-or.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Des Weiteren bitten wir um Angabe, ob ein Wahlschein nur für den Wahltermin oder auch für die ggf. am 09. März 2025 stattfindende Stichwahl beantragt wird.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Dieser Service steht Ihnen bis zum 20. Februar 2025, 12.00 Uhr zur Verfügung.

 

Soweit Sie sich erst nach Ablauf des oben genannten Zeitpunkts für die Beantragung eines Wahlscheins entschließen, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis Freitag, den 21. Februar 2025 um 18.00 Uhr persönlich oder durch einen Vertreter mit Vollmacht auf dem Rathaus Zimmern o.R. abzuholen. In Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) ist auch noch eine Ausgabe am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Heike Tomaske, Tel.: 0741/929125 oder per Email an wahlen@zimmern-or.de.

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis:

Bei der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der etwa erforderlich werdenden Stichwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Weiter unten finden Sie die öffentliche Bekanntmachung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Kandidatenvorstellung:

Am Donnerstag, den 13. Februar 2025 findet in der Turn- und Festhalle Zimmern o.R. eine öffentliche Vorstellung der zugelassenen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl am 23. Februar 2025 statt. Dabei stehen sich die Kandidaten in der Reihenfolge, wie sie auch auf dem Stimmzettel stehen, in einem Zeitraum von 20 Minuten vor. Im Anschluss daran findet eine Fragerunde statt.

Moderiert wird die Veranstaltung von Herrn Timo Weber. 

Einlass ist ab 19.00 Uhr, die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr.

Die Bürgerschaft wird zu der Kandidatenvorstellung herzlich eingeladen.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Wahlscheinantrag bequem per Internet