Bebauungsplan Solarpark Eichwäldle Offenlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Sondergebiet „Solarpark Eichwäldle" in Zimmern
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern o. R hat am 24.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Eichwäldle" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden über eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Zimmern, nördlich der Bundesstraße B 462 (Rottweil-Schramberg) und westlich der verlängerten Erschließungsstraße „Teufenwiese“. Im Osten befindet sich in unmittelbarer Nähe die Gemarkung zur Stadt Rottweil; nordöstlich schließt sich ein Waldgrundstück an.
Ziele und Zwecke der Planung
Als Beitrag zum Klimaschutz möchte die Gemeinde Zimmern o. R. die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Zimmern ermöglichen. Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung solch einer Anlage auf den Grundstücken Flst. 341 und 342, Lagebezeichnung „Vor dem Eichwäldle“ am nordöstlichen Gebietsrand im Kernort Zimmern. Ein privater Investor beabsichtigt auf einer Gesamtfläche von ca. 2,52 ha die Erzeugung regenerativer Energie. Aktuell wird die Fläche als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von 2,7 Megawatt (MW) geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet wird. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für eine verträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im sog. Regelverfahren mit 2-stufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Planaufstellung ist eine Umweltprüfung mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzprüfung erforderlich. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil ist der Standort als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Zimmern o. R. verfügbar:
Umweltbericht (Fassung vom 13.11.2024)
Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden
Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt:
Naturraum „Obere Gäue (Nr. 122) innerhalb der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“, landwirtschaftliche Nutzung, Dicke Trespe
Tiere: Artenschutzrechtliche Untersuchungen für die Artengruppen Vögel (Feldlerche) mit Begehungen in 2023. CEF-Maßnahme Feldlerche Flst. 337
Fläche: Landwirtschaft, Versiegelung
Geologie und Boden: Planauswirkung
Wasser: Grundwasserneubildung
Oberflächengewässer: Neckar
Klima und Luft: Kaltluftentstehung, Luftqualität, Vorbelastung, Frischluft- und Kaltluftversorgung
Landschaft: Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
Kultur und andere Sachgüter: Bodendenkmale
Umweltrelevante Gutachten:
Artenschutzrechtliches Gutachten vom 13.11.2024
Blendgutachten vom 10.11.2023
Einsichtnahme / Veröffentlichungsfrist
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 10.12.2024) werden mit Begründung vom 10.12.2024 sowie Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Gutachten (Fassung vom 13.11.2024) sowie Blendgutachten (Fassung vom 10.11.2023) in der Zeit
vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
im Internet unter https://zimmern-or.de/aktuelles/news/detail/bebauungsplan-solarpark-eichwaeldle-offenlage/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@zimmern-or.de; sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Zimmern o. R., Bauamt, Zimmer 8, Rathausstraße 2 in 78658 Zimmern während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Zimmern o. R., Rathausstraße 2, 78658 Zimmern im Flur gegenüber Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Zimmern o. R., 14.01.2025
Carmen Merz
Bürgermeisterin