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wichtige Information Hausnummer gut erkennbar für Notfall

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

 

Eine gut lesbare Hausnummer kann Leben retten, wenn der Rettungsdienst in der Nacht zu Hilfe eilt. Doch was ist beim Anbringen der Nummer zu beachten?

  • Es ist die Pflicht jedes Hauseigentümers spätestens bei Bezug des Hauses eine Hausnummer gut sichtbar am Haus anzubringen.
  • Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang anzubringen.
  • Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. 

Bitte beachten und weitersagen, denn vielen Menschen ist dies nicht bewusst!

Ihr Rathaus-Team