Neues Namensrecht tritt zum 01. Mai 2025 in Kraft
Zum 01. Mai tritt ein neues Namensrecht in Kraft, das sowohl für Ehepaare als auch für werdende Eltern erweiterte Möglichkeiten bei der Namenswahl bietet.
Die Reform soll mehr Flexibilität und individuelle Gestaltungsfreiheit bei der Namensgebung ermöglichen.
Interessierte können sich für weitere Informationen direkt an das Standesamt (Tel.: 0741/929125 oder standesamt@zimmern-or.de) wenden.
Hier geht es zum Erklärvideo zum Ehenamensrecht bzw. zum Kindesnamensrecht.
Zum Video: Ehenamen
Zum Video: Kindesnamen