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digitale Bauantragstellung - Information durch Kreisbauamt

Digitale Antragstellung ab 01.01.2023 für baurechtliche Verfahrebei Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisbauamts Landratsamt Rottweil

Mit Einführung des Onlinezugangsgesetzes sind Bund und Länder verpflichtet Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Das Kreisbauamt hat deshalb seit Juni 2022 die digitale Bauakte zur Antragsbearbeitung eingeführt und die komplette Verfahrensumstellung auf Jahresende vorbereitet. Innerhalb der festgelegten Übergangsphase bis Ende 2022 konnten weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden. Mit dem Jahreswechsel entfällt diese Option. Architekten und Ingenieure als Entwurfsverfasser wurden hierzu im Mai 2022 über die jeweiligen Kammerorganisationen informiert. In der örtlichen Presse wurde außerdem am 21.11.2022 ein Artikel zur Umstellung auf die digitale Antragstellung veröffentlicht.

Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind.

Das Kreisbauamt als untere Baurechtsbehörde im Landkreis Rottweil gibt auf dieser Rechtsgrundlage ab 01.01.2023 für folgende Verfahren die digitale Antragstellung verbindlich vor:

  • Baugenehmigung beantragen
  • Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
  • Bauvorbescheid beantragen
  • Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen.

Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die

dialoggeführten Prozesse über die zentrale E-Government-Plattform www.service-bw.de des Landes Baden-Württemberg zu nutzen. Dies ist der einzige zugelassene Übermittlungsweg.

Die Vorgaben für die Übertragung von Schriftstücken in digitaler Form mit speziellen Standards zur Einreichung von digitalen Bauvorlagen sind auf der homepage des Landkreises (www.landkreis-rottweil.de) unter dem Stichwort “Digitalisierung” verfügbar und enthalten unter anderem detaillierte Informationen zu den zugelassenen Dateiformaten und den festgelegten Dateistrukturen.