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B-Plan Wohnprojekt "Hausener Str" Offenlage

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs
„Wohnprojekt Hausener Straße“ nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern o. R. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Lage des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 1179, 1180 und 1181 an der Hausener Straße, Gemarkung Zimmern.

Es wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Flst. 1178 und 1177/3 (Heerstraße 18)
  • Im Osten durch die Flst. 1186 (Heerstraße 20) und 1186/1
  • Im Süden durch die Flst. 1183 (In Kreuzegert 2), 1183/2 (In Kreuzegert 4) und 1183/1 (In Kreuzegert 6)
  • Im Westen durch die öffentliche Erschließungsstraße „Hausener Straße“

Ein Einbezug weiterer Flächen wird für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht für notwendig gehalten.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziel und Zweck der Planung
Mit der bevorstehenden Bebauungsplanaufstellung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Wohnanlage mit ca. 31 Wohnungen, einer Pflegewohngemeinschaft mit ca. 10 Plätzen und Gemeinschaftsräumen sowie einer Tiefgarage geschaffen werden.

Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a  Abs.1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Textteil, örtlichen Bauvorschriften, Objektpläne, Begründung jeweils vom 17.03.2023 sowie Abschätzung der Umweltbelange und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag jeweils vom 30.01.2023 liegen vom

08.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023 (Auslegungsfrist)

während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern, im Flur des Erdgeschosses gegenüber Zimmer 8 aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Zimmern o. R. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Zimmern o. R. unter dem Pfad https://zimmern-or.de/aktuelles/news/detail/b-plan-wohnprojekt-hausener-str-offenlage/ (auf dieser Seite) ersichtlich.

Zimmern o. R., 25.04.2023

gez. Carmen Merz Bürgermeisterin

Bekanntmachung öffentliche Auslegung

Umweltbelange

Objektpläne

Artenschutzbeitrag

Planzeichnung

Textteil

Begründung